"Sie wollen Tippgeber werden und mitverdienen? Dann lesen Sie weiter...."

 

 

Voraussetzung:             Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen will

Fazit:
   
                           Sie empfehlen uns diese Kenntnis.


Ihr Anspruch:
 
               Sie erhalten eine Tipp-Provision für Ihre Empfehlung*.

 


* Sofern uns das Objekt nicht bekannt ist, erhalten Sie unsere Bestätigung für Ihren Anspruch. Die Zahlung der Tipp-Provision an Sie setzt voraus, dass wir, alleinig die KI IMMOBILIEN GMBH, das Objekt erfolgreich vermitteln und daraus für uns ein Anspruch auf Maklergebühr entsteht und diese an uns gezahlt wurde.

Das Angebot der Tipp-Provision richtet sich nicht an Personen, die in besonderem Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten stehen oder denen es generell untersagt ist, Tipp-Provisionen zu berechnen.

Tipps auch gerne anonym ohne Bekanntgabe gegenüber dem Eigentümer des Objektes.


Hinweis: Die KI IMMOBILIEN GmbH behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung unserer Provision folgt keine Auszahlung der Tippgeberprovision. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhällt nur der erste Tippgeber die Vergütung.

 

Es lohnt sich!
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